Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beuster IT-Consulting Jörg Beuster



1. Allgemeines, Zustandekommen des Vertrags

1.1. Für alle Rechtsgeschäfte mit Beuster IT-Consulting Jörg Beuster gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB finden keine Verwendung.

1.2. Verträge mit Beuster IT-Consulting bedürfen der Schriftform. Änderungen und Nebenabreden zu Verträgen erfordern ebenfalls die Schriftform. Auf die Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Ein Vertrag mit Beuster IT-Consulting kommt durch einen schriftlichen Kundenauftrag, durch Zusendung einer Auftragsbestätigung durch Beuster IT-Consulting oder durch Bezahlung der vereinbarten Anzahlung zustande.

1.3. Leistungsumfang
Beuster IT-Consulting bietet nachstehende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Internetpräsentationen und Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung, Grafikdienstleistungen, Gestaltung von Logos, Erstellung von Printmedien wie z. B. Flyer oder Visitenkarten, Entwicklung von Corporate Identity, Vermittlung von Webhosting, Domainbeantragung, IT-Beratung.



2. Preise und Zahlung

2.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Sind Preise nicht individuelle angeboten, gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den im Angebot vereinbarten Teilzahlungen bzw. nach Fertigstellung und Auslieferung der vereinbarten Leistungen.

2.3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Beuster IT-Consulting vor, keine weiteren Leistungen auszuführen, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind.

2.4. Einwände wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben, ansonsten gilt die Leistung als abgenommen.

2.5. Für kreative Leistungen wie z. B. Webdesign können Gebühren der Künstlersozialkasse anfallen. Hierfür spielt es keine Rolle, ob der Erbringer künstlerischer Leistungen in der Künstlersozialkasse versichert ist oder nicht. Die geleisteten Honorare sind der Künstlersozialkasse vom Auftraggeber zu melden.



3. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

3.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferzeit. Ist für die beauftragte Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Mitwirkung nicht nachgekommen ist. Die im Angebot veranschlagte Zeit für die Fertigstellung des Auftrags beginnt erst, wenn alle Unterlagen vom Kunden eingegangen sind.

3.2. Soweit Beuster IT-Consulting die vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Beuster IT-Consulting keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

3.3. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen zu den vereinbarten Leistungen beauftragt, so verlieren die vereinbarten Termine und Fristen ihre Gültigkeit.



4. Abnahme

 

4.1. Nach Fertigstellung und Auslieferung bzw. Onlinestellung der beauftragten Leistungen ist der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen zur Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht.

4.2. Soweit Beuster IT-Consulting dem Kunden Entwürfe oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung zur Verfügung stellt, gelten die Entwürfe oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, wenn innerhalb dieser Frist keine Einwände erfolgen.



5. Nutzungsrechte, Urheberrechte

 

5.1. Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht und ggf. das Copyright an den von Beuster IT-Consulting erbrachten Leistungen mit vollständiger Zahlung eben dieser Leistungen.

5.2. Beuster IT-Consulting geht bei der Verwendung von Bildern, Texten, Videos und anderen Materialien des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter behaftet sind oder der Kunde über das erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

5.3. Beuster IT-Consulting verwendet für die Erstellung der Website oder anderen Publikationen auch fremdes Lizenzmaterial (z.B. Bilder). Das Recht an diesem Material kann dem Kunden nur innerhalb des Werkes (Homepage, Flyer usw.) übertragen werden. Hierauf hat Beuster IT-Consulting keinen Einfluss.

5.4. Beuster IT-Consulting ist nicht verpflichtet, überlassenes Material, das auf die Webseite eingefügt werden sollen, auf Rechte Dritter zu überprüfen. Der Kunde übernimmt alle rechtliche Verantwortung in Bezug auf Urheberrecht, Presserecht, das Recht am eigenen Bild, Impressumspflicht, Datenschutz, Jugendschutz usw. Der Kunde liefert ausschließlich Bilder, Texte und weiteres Material, für das er die Nutzungsrechte hat.

5.5. Beuster IT-Consulting darf auf der Website einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen.

5.6. Beuster IT-Consulting behält sich das Recht vor, die erstellten Werke zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden auf den eigenen Internetauftritten als Referenz darzustellen und zu verlinken, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

6. Gewährleistung und Haftung

 

6.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Beuster IT-Consulting nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, also bei solchen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

 

6.2. Entspricht die erbrachte und fertig gestellte Leistung nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der Kunde Beuster IT-Consulting die Mängelpunkte unverzüglich mitteilen und eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb der die Korrekturen vorzunehmen sind.

 

6.3. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung von Webseiten bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Es wird eine korrekte bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Es kann aufgrund der vielen Kombinationsmöglichkeiten nicht garantiert werden, dass die Website auf allen Systemen, Endgeräten und Browsern vollkommen identisch dargestellt wird.

 

6.4. Beuster IT-Consulting übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Sicherheitslücken in eingesetzter Drittsoftware (z. B. Joomla! CMS).

 

6.5. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe von Beuster IT-Consulting, es sei denn, es besteht ein entsprechender Wartungsvertrag zwischen den Vertragsparteien.

 

6.6. Sofern Beuster IT-Consulting die Website des Kunden in Suchmaschinen anmeldet und Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung durchführt, wird keine Garantie hinsichtlich der Aufnahme der Website in den Suchmaschinen oder der Positionierung in den Suchmaschinen übernommen.



7. Datenschutz und Geheimhaltung

 

7.1. Beuster IT-Consulting speichert die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden (Adresse, Zugangsdaten, Bankverbindung, usw.) und behandelt diese streng vertraulich.



8. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

 

8.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2. Als Erfüllungsort für alle Leistungen wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

8.3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.



9. Salvatorische Klausel

 

9.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

 


Stand 02.01.2019


 

Beuster IT-Consulting
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